für die Wahl des Gemeinderates über die Feststellung und Einberufung einer Ersatzperson für den Gemeinderat Queidersbach nach § 66 Kommunalwahlordnung (KWO):
Durch Wegzug aus der Ortsgemeinde wurde die Mitgliedschaft des gewählten Bewerbers zum Gemeinderat Queidersbach, Herr Alexander Bettinger, Wahlvorschlag 2, CDU, automatisch beendet. Gem. § 45 KWG ist deshalb eine Ersatzperson zu berufen. Als nachfolgendes Ratsmitglied wurde Herr Jonas Gries, Wahlvorschlag 2, CDU, berufen. Herr Gries hat die Wahl angenommen. Ich stelle daher gem. § 45 KWG in Verbindung mit § 64 KWG fest, dass Herr Jonas Gries ab dem 02.06.2022 Nachfolger von Herrn Alexander Bettinger ist.
Queidersbach, den 09.06.2022
gez. Simbgen
Wahlleiter für die Gemeinderatswahl