Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsraum gemäß § 29 Abs. 2 StVO; hier: Radrennen am 26.06.2022, von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl trifft als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grund der §§ 44, 45, 46 und 47 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06. März 2013 (BGBl. I S. 367) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVRZustV) vom 12. März 1987 (GVBl. S. 46, BS 923-3), der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), in den derzeit gültigen Fassungen, im Einvernehmen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger folgende straßenverkehrspolizeiliche Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund …

Es werden folgende Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs gemäß §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 und 3 StVO angeordnet:

1. Der beschriebene Streckenverlauf wird am 26.06.2022 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr für den öffentlichen Verkehr vollständig gesperrt.

2. Auch die in die Strecke einmündenden Straßen sind für die in Ziff. 1 genannten Zeiten vollständig zu sperren.

3. Die Durchfahrt für Linien- und Einsatzfahrzeuge ist zu jeder Zeit zu gewährleisten.

4. Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Kreuzstraße, Lärchenstraße, Zum Wäldchen, Zum Rosenthal, Auf der Heide zur L 472 bzw. umgekehrt und ist mit den entsprechenden Umleitungswegweisern zu kennzeichnen.

5. Vorwegweiser (Verkehrszeichen 458), die auf die Sperrung der Teilstrecke der L472 wegen der Radsportveranstaltung am 26.06.2022, von 08.00 Uhr bis 18.30 Uhr hinweisen, sind an folgenden Stellen anzubringen: a. in Queidersbach, Höhe des Anwesens Barbarossastraße 32 b. in Queidersbach, nach der Einfahrt zum Sport- und Freizeitzentrum (L472) Die Vorwegweiser haben auf die entsprechende Umleitungsstrecke in einer Planskizze hinzuweisen.

6. Die Hinweistafeln müssen für die Verkehrsteilnehmer gut lesbar im Verkehrsraum angebracht sein.

7. Zur Sicherheit des Verkehrs und der Veranstaltungsteilnehmer wird auf der gesamten ausgewiesenen Rennstrecke während der Veranstaltung beidseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Verkehrszeichen 283-10 „absolutes Haltverbot, Anfang“, 283-30 „absolutes Haltverbot, Mitte“ und 283-20 „absolutes Haltverbot, Ende“ sind im Bereich der Rennstrecke mit den entsprechenden Zusatzzeichen „ab Sonntag, 26.06.2022, 07.00 Uhr“ aufzustellen.

8. Im Bereich der Umleitungsstrecke wird während der Veranstaltung einseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Verkehrszeichen 283-10 „absolutes Haltverbot, Anfang“, 283-30 „absolutes Haltverbot, Mitte“ und 283-20 „absolutes Haltverbot, Ende“ sind im Bereich der Rennstrecke mit den entsprechenden Zusatzzeichen „ab Sonntag, 26.06.2022, 07.00 Uhr“ aufzustellen.

9. Die Verkehrszeichen 283 sind mindestens 72 Stunden (3 volle Kalendertage) vor Beginn der Veranstaltung aufzustellen.

10. Die Zufahrt zum „Gasthaus Felsenkopf“ erfolgt über die Eckstraße / Wirtschaftsweg. Entsprechende Hinweise sind im Verlauf der Umleitungsstrecke anzubringen.

11. Die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt dem Antragsteller, RV „Sport“ 1919 Queidersbach.

12. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis.

Landstuhl, 02.06.2022 Verbandsgemeindeverwaltung-Straßenverkehrsbehörde