Anmeldung zum Schulbesuch 2025/2026

Gemäß § 10 Abs. 3 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen in Rheinland-Pfalz vom 10.10.2008, werden alle Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden, von den Eltern in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien angemeldet.
Eingeschrieben werden alle schulpflichtigen Kinder (Geburtsdatum: 01.09.2018 – 31.08.2019)
Die Einschreibung der Schulneulinge in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Landstuhl findet an folgenden Tagen statt:

Grundschule Queidersbach
66851 Queidersbach, Jahnstr. 23 a
Schulbezirk Ortsgemeinde Queidersbach

Das einzuschreibende Kind muss
mitgebracht werden!

Freitag, den 13. September 2024
in der Zeit von 13:30 15:30 Uhr
Raum im 2. OG wird durch Aushang bekannt
gegeben

Alle Kinder, die vor dem 01.09.2024 ihren sechsten Geburtstag haben und alle Kinder die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.

Ausnahmsweise kann ein Kind mit einer umfänglichen Beeinträchtigung aber auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule angemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist folgendes mitzubringen:
– Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
– Nachweis über den Besuch des Kindergartens
– Lichtbild (nur erforderlich, wenn eine Busfahrkarte beantragt wird)
– Nachweis Immunität gegen Masern (Impfpass im Original oder ärztliche Bescheinigung)