Bekanntmachung der Ortsgemeinde Queidersbach

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 15.02.2022 dem Gemeinderat zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, Zimmer 206, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Zur Einsichtnahme in den Haushaltsentwurf ist ein Termin unter der Telefonnummer 06371/83456 oder unter der E-Mail-Adresse Buergerhaushalt@landstuhl.de zu vereinbaren.
Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.landstuhl.de zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Queidersbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung,
Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister, Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl, oder elektronisch an Buergerhaushalt@landstuhl.de einzureichen.
Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Queidersbach, 15.02.2022
gez. Simbgen
Ortsbürgermeister