für die Wahl des Gemeinderates über die Feststellung und Einberufung einer Ersatzperson für den Gemeinderat Queidersbach nach § 66 Kommunalwahlordnung (KWO):
Durch Wegzug aus der Ortsgemeinde wurde die Mitgliedschaft des gewählten Bewerbers zum Gemeinderat Queidersbach, Herr Alexander Bettinger, Wahlvorschlag